Landesfeuerwehrverband
Schleswig-Holstein

Leistungsbewertung Ehrengabe Roter Hahn
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein

1. Stiftung
Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat für die Feuerwehren in seinen
Mitgliedsverbänden eine Leistungsbewertung Roter Hahn gestaltet. Diese
Leistungsbewertung wird als Ehrengabe für die Erfüllung der Ausschreibung gestiftet. Eine
Bewertung der Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit einer ganzen Feuerwehr ist seit
vielen Jahren Tradition im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Die Integration aller
Abteilungen und Mitglieder zur Erfüllung einer gemeinschaftlichen Aufgabe zeichnet das
Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein aus. Der pflegliche Umgang mit dem der Feuerwehr
anvertrauten Geräten und Liegenschaften, die Beherrschung der Technik zur Rettung von
Leben und Bewahrung von Sachwerten, die Wahrung von guten Traditionen und die
Anpassung an technische Fortschritte sind charakteristisch für die freiwilligen Feuerwehren
und soll in dieser Leistungsbewertung herausgestellt werden.
Ziel dieser Leistungsbewertung soll eine möglichst große Beteiligung der Wehren des Landes
sein.
Aus Gründen der sprachlichen Verständlichkeit wird die nachstehende Leistungsbewertung in
der männlichen Form abgefasst. Durch die hier gewählte Formulierung sind jedoch weibliche
und männliche Betroffene in gleicher Weise gemeint.

2. Voraussetzungen
Der Leistungsbewertung Roter Hahn können sich nur Feuerwehren des Landes Schleswig-
Holstein unterziehen. Sie müssen nachfolgende Bedingungen erfüllen:
2.1 Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen im Besitz eines Feuerwehr-
Dienstanzuges und einer Einsatzschutzkleidung nach der jeweils gültigen
Dienstbekleidungsvorschrift des Landes S-H sein.
2.2 Ausrüstung und Gerät müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
2.3 Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung
nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen
Bewertungsstufe.
2.4 Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen
(bestehende Anmeldungen werden anerkannt).
2.5 Die aktiven Feuerwehrwehrangehörigen müssen die Truppführer-Ausbildung
nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den entsprechenden
Bewertungsstufen.
2.6 Die Jugendfeuerwehr ist in die Leistungsbewertung einzubinden. Bei den
Übungen sind die Beschränkungen der Muster-Jugendordnung (§ 12) zu
beachten.

3. Durchführungsbestimmungen und Meldung
3.1 Die Leistungsbewertung wird in den Stufen 1- 4 auf Kreisebene durchgeführt, die Stufe 5
führt das Land S-H durch.
3.2 Der Fachwart des Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbandes bestimmt die
Zusammensetzung der Kommission in den Stufen 1-4; bei der Stufe 5 bestimmt dieses
die Fachleitung des Landesfeuerwehrverbandes.
3.3 Die Stärke der Bewertungskommission umfasst:
Neben dem Leiter der Bewertungskommission werden höchstens ein weiterer Bewerter je
angefangene 10 Mitglieder der Wehr (Aktive und Jugendfeuerwehr), jedoch höchstens 7
Bewerter bestellt.
3.4 Zwischen den Bewertungen der Stufe 1 und 2 müssen mindestens 6 Monate
(jedoch nicht im gleichen Kalenderjahr)
Stufe 2 und 3 mindestens 12 Monate
Stufe 3 und 4 mindestens 12 Monate
Stufe 4 und 5 mindestens 24 Monate liegen
Bei Nichterfüllung der Bedingungen kann die Bewertung nach 12 Monaten wiederholt
werden.
3.5 Die Meldung für die Leistungsbewertung Roter Hahn ist auf vorgegebenem Formblatt an
den Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband zu richten.
3.6 Der zuständige Kreis- und Stadtfeuerwehrverband prüft die Angaben über die
Voraussetzungen und legt im Einvernehmen mit der Wehr den Termin der
Leistungsbewertung fest.
3.7 Die Meldungen sind bis spätestens 31. März für die Stufen 1-4 beim Kreis- bzw.
Stadtfeuerwehrverband und bis zum 15. März für die Stufe 5 beim
Landesfeuerwehrverband einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind der jeweiligen
Meldung beizufügen. Für die Stufe 5 empfiehlt sich eine rechtzeitige Terminabstimmung
mit dem LFV SH um Terminüberschneidungen zu vermeiden.

4. Verleihung
4.1 Die Verleihung der Ehrengabe Roter Hahn des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-
Holstein erfolgt bei den Stufen 1-4 über den jeweiligen Kreis- und
Stadtfeuerwehrverband, bei der Stufe 5 über den Landesfeuerwehrverband.
4.2 Die Verleihung wird beurkundet. Die Urkunde trägt die Unterschrift des Vorsitzenden des
Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein sowie der jeweiligen Kreis- oder
Stadtfeuerwehrführung.
4.3 Wehren, die die Leistungsbewertung Stufe 5 erfolgreich
absolviert haben, sind berechtigt, den dafür vom LFV SH
vorgesehenen Brusttaschenanhänger zu tragen (siehe
Abb.). Dieser ist auf eigene Rechnung ausschließlich zu
beziehen beim Landesfeuerwehrverband Schleswig-
Holstein. Sofern der Brusttaschenanhänger der ehemaligen
LB “Goldbeil” getragen wird, ist dieser abzulegen.